Umgang mit Gefahrenstoffen

08.08.2022

Kennen Sie dieses Schild? Es warnt vor einer Biogefährdung. Solche Biostoffe können Bakterien, (Schimmel-)Pilze und Viren, Zellkulturen und Endoparasiten sein, die Infektionen oder gar toxische Wirkungen beim Menschen hervorrufen können. Bei Arbeiten auf dem Klärwerk sind die Mitarbeiter*innen der Wasserschule beispielsweise durch Probennahme und Mikroskopie von Belebtschlamm einer Biogefährdung ausgesetzt.

Das Arbeitsschutzrecht greift diese Gefährdung in der sogennannten Biostoffverordnung auf und der Arbeitgeber hat den Auftrag die Mitarbeitenden vor berufsbedingten Gesundheitsgefahren zu schützen. Daher werden auch die Referent*innen der Wasserschule regelmäßig, so wie heute, in Sachen Sicherheit, Gefährdung und geeigneten Schutzmaßnahmen von Martin Grudzielanek (StEB Köln) geschult.

Umgang mit Gefahrenstoffen